Zwischenprüfung
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit findet, i.d.R. im Oktober im 2. Ausbildungsjahr, eine Zwischenprüfung statt, die an einem Tag schriftlich und ca. 2 Monate später an einem weiteren Tag mündlich durchgeführt wird.
Gegenstand / Gebiet | Prüfungsdauer |
Geschäftsprozesse der Leistungen nach dem SGB III |
120 Min. |
Steuerung der Kundenanliegen (Anliegen von Kunden klären, Geschäftsprozesse kundenorientiert einleiten und adressaten- und situationsgerecht kommunizieren) |
max. 15 Min. |
Abschlussprüfung
Etwa zwischen dem 10. Mai des letzten Ausbildungsjahres und dem 31. Juli (=letzter Tag des Ausbildungsverhältnisses im Regelfall) finden die schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen statt.
Gegenstand und zeitlicher Umfang der schriftlichen Abschlussprüfung (lt. § 15 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf zur/zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen):
Gegenstand / Gebiet | Prüfungsdauer |
Arbeitsmarktbezogene Geschäftsprozesse | ca. 90 Min. |
Prozesse der Leistungsgewährung | ca. 150 Min. |
Wirtschafts- und Soziallehre (WiSo) | ca. 60 Min. |
Die mündliche Prüfung besteht aus einer Gesprächssimulation und einem anschließendem Fachgespräch von insgesamt höchstens 20 Minuten. Dem Prüfling ist dafür eine Vorbereitungszeit von höchstens 10 Minuten einzuräumen.
Vorgezogene Abschlussprüfung
Sollte die Ausbildung verkürzt werden, findet der schriftliche Teil der Abschlussprüfung bereits im Januar statt. Da der letzte Berufsschulblock erst von Januar bis März stattfindet, müssen Azubis, die die Ausbildung verkürzen, sich den Inhalt des 5. Unterrichtsblockes selbst erarbeiten.